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Ab welchem Betrag kann man von ‚Vermögen’ sprechen? Alleine bei dieser Frage scheiden sich die Geister; für meinen Sohn waren 5 DM, die er als Vierjähriger in sein Sparschweinchen werfen durfte, ein riesiges Vermögen. Wenn Hartz IV-Empfänger 5 € mehr im Monat an staatlicher Unterstützung erhalten, mutet dies geradezu lächerlich an. Erbt dieser Hartz IV-Empfänger jedoch z.B. 10.000 €, spräche er wohl von einem kleinen Vermögen, während ein Multimillionär über 10.000 € nicht einmal nachdenken würde, wenn der Preis für ein ‚Abendessen unter Freunden’ dafür zu bezahlen wäre. Vor diesem Hintergrund erhebt sich die Frage, wo fängt eigentlich Vermögensverwaltung an?

Volks- und Raiffeisenbanken sowie Sparkassen bieten auch für kleinere Vermögen ihre Dienste als Vermögensverwalter an. Nur den wenigsten Sparern ist aber bewusst, dass es sich hierbei um eine „Sammelverwahrung“ handelt, bei der jede Individualität per se ausgeschlossen ist. Solange die gesetzlichen Vorgaben erfüllt sind – jeder Kunde ist mithilfe eines „Risikoprofils“ einzustufen –, werden Einmalzahlungen wie auch periodische Sparbeträge ungeachtet ihrer Höhe in einem gemeinschaftlichen Topf verwaltet. Jeder nimmt also (entsprechend seiner Risikoklasse) in gleicher Weise am Plus oder Minus dieser Vermögensverwaltung teil. Umschichtungen erfolgen zumeist recht spärlich, da sie zum einen Kosten verursachen, zum anderen eine möglichst stabile Vermögensverwaltung für die jeweilige Bank insofern wichtig ist, als dafür zumeist Wertpapiere des eigenen Hauses erworben werden, denen im Durchschnitt allenfalls 25 bis 30 % „Fremd-Papiere“ beigemischt werden. Damit dient die Vermögensverwaltung dieser Institute hauptsächlich dem Absatz der eigenen Papiere. Auch Privatbanken bieten eine derartige Form der „Vermögensverwaltung“ an – mit gleicher Intention und ebenso wenig individuell.

Die sog. ‚private Vermögensverwaltung’, also die individuelle Verwaltung von Vermögen, beginnt normalerweise erst bei sieben- oder achtstelligen Vermögen, und die damit befassten Vermögensverwalter betreuen im Schnitt nicht mehr als maximal 20 Kunden; bei Familienvermögen ist der Kreis der jeweils betreuten Kunden noch kleiner. Große Familienvermögen werden zum Teil von einem ganzen Stab von Vermögensverwaltern singulär betreut – mit entsprechend höherem Kostenaufwand. Je größer ein Vermögen ist und je intensiver sich die ständige Betreuung gestaltet, desto teurer ist sie auch, obwohl die Ankaufskosten disproportional sinken. Im Gegenzug steigen nämlich die laufenden Kosten für den Vermögensverwalter bzw. das Team.

Neben den institutionellen Vermögensverwaltern gibt es aber auch noch unabhängige Vermögensverwalter, die nicht unter dem Diktat einer Bank stehen und auch nicht vornehmlich deren hauseigene Produkte ins Portefeuille nehmen müssen, also in der Auswahl der Wertpapiere und deren Handhabung sowie in der Häufigkeit des Wechselns der Portefeuille-Inhalte (‚Switches’) unabhängig agieren können. Diese unabhängigen Vermögensverwalter bedienen sich entweder einzelner Wertpapiere und suchen sich dabei aus Zehntausenden von Aktien, Renten, Derivaten aller Art, ETFs oder ETCs nach Gutdünken und eigener Überzeugung Ihnen geeignete Wertpapiere aus, oder sie investieren in Fonds unterschiedlicher Art (Branchen- oder Länderfonds, Rohstoffe oder Edelmetalle, Renten- oder Cashfonds, Derivate aller Art oder alternative Fonds, etc.).