Der Vermögensverwaltungsvertrag
Abschlusskosten (Agien / Ausgabeaufschläge) gab es für Mandanten in der Beratung der efv GmbH schon vor der Einführung von MiFID II zum 01.01.2018 nicht, da wir ausschließlich auf Honorarbasis arbeiten und auf Vermittlungsprovisionen verzichten.
Für die Vermögensverwaltung wird ein juristisch eigenständiger Vermögensverwaltungsvertrag abgeschlossen. Das hierfür zu entrichtende Entgelt orientiert sich an der vereinbarten Anlagestrategie. Die Höhe des Entgelts ist als sämtliche mit der Vermögensverwaltungstätigkeit verbundenen Kosten beinhaltenden „Flat Fee“ ausgestaltet und misst sich u.a. nach Art und Struktur der gewählten Verwaltungsstrategien. Diese beträgt zwischen 0,8% und max. 2,4% bei Einmalanlagen pro Jahr zzgl. gesetzl. MwSt. und 2,4% und max. 2,65% pro Jahr zzgl. gesetzl. MwSt. bei ratierlichen Anlagen. Sämtliche mit der Anlage verbundenen Vergütungen, wie z.B. Bestandshalteprovisionen werden zur Eliminierung jeglicher Interessenkonflikte an den Mandanten zurückerstattet.
Das Vermögensverwaltungsentgelt wird quartalsweise abgegrenzt und erhoben.