Der Betreuungsvertrag
Stufe 1
Allgemeiner Betreuungsvertrag
Allgemeiner Betreuungsvertrag
Ein allgemeiner Betreuungsvertrag wird jedem Mandanten angeboten. Er läuft für jeweils ein Jahr – gegen ein pauschales Grundentgelt. Sofern während des Jahres ein spezifischer Beratungsbedarf anfällt, wird dieser nach der Honorar-/Gebührentabelle gesondert berechnet, bzw. der Betreuungsvertrag für das nächstfolgende Jahr angepasst. Mit diesem Betreuungsvertrag haben Sie also das Recht, Ihren Finanzcoach zu kontaktieren, wann immer Sie Fragen haben, ohne dass dafür erneut ein Honorar anfällt.
Stufe 2
Vertrag mit laufender Betreuung
Vertrag mit laufender Betreuung
Wir bieten:
- laufende Betreuungsverträge für Privatpersonen
- laufende Betreuungsverträge für Klein- und Mittelständische Unternehmer, Freiberufler und sonstige Selbständige
Für einige Mandanten ist es wichtig und notwendig, einen ständigen Ansprechpartner für all die Belange zur Hand zu haben, die nicht eben zur täglichen Arbeit und zum unmittelbaren Berufsleben gehören, und genau diese Funktion als Finanzcoach/Berater bieten wir.
Stufe 3
Spezieller Betreuungsvertrag
Spezieller Betreuungsvertrag
Auch in dieser Kategorie unterscheiden wir zwischen Verträgen für Privatpersonen und solchen für Firmen, Klein- und Mittelständische Unternehmer, Freiberufler u.ä..
Hierunter fallen zum Beispiel:
- Firmenübernahmen/-verkäufe;
- Firmen-Nachfolge-Beratung;
- Inhabercoaching;
- Erbschaftsverträge bzw. Erbschaftsauseinandersetzungen;
- Schenkungen;
- Senioren-Betreuung;
- Nachlaßverwaltung;
- (Finanz-)Coaching-Verträge u.v.m.
Alle Betreuungsverträge
werden jährlich angepaßt. Während des Jahres nicht benötigter Beratungsbedarf führt dann zu einer Reduzierung im Folgejahr. Gleichermaßen führt ein wider Erwarten erhöhter Beratungsbedarf zu einer Anpassung des Vertrags im nächsten Jahr.