Informationen über die fünf wichtigsten Ausführungsplätze

 (gem. Anhang II Tabelle 1 Delegierte Verordnung (EU) 2017/576)

Unterföhring, im Dezember 2021

Eine Neuerung der MiFID II ist die Pflicht des Instituts, auf der Webseite einmal jährlich für jede Gattung der Finanzinstrumente die fünf Ausführungsplätze zu veröffentlichen, welche bezüglich des Handelsvolumens vorrangig von der Gesellschaft zur Umsetzung der Vermögensverwaltungsstrategien eingesetzt werden. Basis sind diejenigen, auf denen Mandantenaufträge im jeweiligen Vorjahr ausgeführt wurden; Informationen über die erreichte Ausführungsqualität sind dabei zusammenzufassen (§ 82 Abs. 9 WpHG). Da das Institut andere Wertpapierfirmen auswählt, um die Mandantengeschäfte abzuwickeln, sind in diesem Fall die fünf wichtigsten depotführenden Lagerstellen (Abwicklungsbanken) anzugeben und in Bezug auf diese Informationen über die erreichte Ausführungsqualität zusammenzufassen. Weitere Informationen zu dieser Veröffentlichung sind der Delegierten Verordnung (EU) 2017/576 zu entnehmen. Laut ESMA sollten die Berichte mindestens für 2 Jahre auf der Webseite bereitgestellt werden.

Kategorie des Finanzinstruments Aktien-/Renten-/Misch-/Geldmarkt-/Allokationsfonds in Form von Investmentfonds (Publikumsfonds und ETF)
Angabe, ob im Vorjahr im Durchschnitt < 1 Handelsgeschäft pro Geschäftstag ausgeführt wurde

Nein

Die fünf depotführenden Lagerstellen (Abwicklungsbanken), die ausgehend vom Handelsvolumen am wichtigsten sind (in absteigender Reihenfolge nach Handelsvolumen Anteil des Handelsvolumens als Prozentsatz des gesamten Volumens in dieser Kategorie Anteil der ausgeführten Aufträge als Prozentsatz aller Aufträge in dieser Kategorie Prozentsatz passiver Aufträge Prozentsatz aggressiver Aufträge Prozentsatz gelenkter Aufträge
FIL Fondsbank 93,0 % 94,0 %
V-Bank AG    4,1 %   4,2 %
DAB (BNP Paribas)   2,9 %   1,8 %
n.n.   —  —
n.n.   —  —

Hinweis: Die Angaben beziehen sich auf das Geschäftsjahr (01.01. bis 31.12.) des Instituts

Zusammenfassung der erreichten Ausführungsqualität („Qualitätsbericht“) für das Jahr 2018 (gemäß Art. 3 Abs. 3 Delegierte Verordnung (EU) 2017/576

a. Relative Bedeutung der Ausführungsfaktoren

Die efv GmbH leitet Handelsentscheidungen grundsätzlich nicht unmittelbar an Handelsplätze weiter, sondern diese werden unter Zwischenschaltung von Depotbanken in Ihrer Funktion als „Lagerstelle für Dritte“ ausgeführt. Durch sorgfältige Auswahl und Überwachung der Banken wirkt die efv GmbH auf die bestmögliche Ausführung der Handelsentscheidungen hin. Das Auswahlverfahren richtet sich daher nach den feststehenden Kriterien:

Im Rahmen der Vermögensverwaltung kommt die efv GmbH ihrer Best-Execution-Verpflichtung durch die Auswahl von Depotbanken (Auswahl-Policy) nach, um das bestmögliche Ergebnis für den Kunden zu erreichen.

Auswahl der ausführenden Einrichtungen
Um der Best-Execution-Verpflichtung nachzukommen, werden die ausführenden Einrichtungen so ausgewählt, dass deren Ausführungsgrundsätze die bestmögliche Auftragsausführung gewährleisten, insbesondere das bestmögliche Ergebnis für Mandanten erreicht wird. Das bestmögliche Ergebnis orientiert sich am Gesamtentgelt, das sich aus dem Preis für das Finanzinstrument sowie sämtlichen mit der Auftragsausführung verbundenen Kosten, einschließlich der Gebühren und Entgelte des Ausführungsplatzes, der Kosten für Clearing und Abwicklung sowie allen sonstigen Gebühren (wie z.B. Verwahrung der Wertpapiere i. S. von Depotführung), ergeben kann.
Vor der Auswahl prüfen wir die Ausführungsgrundsätze der ausführenden Einrichtungen und vergleichen die Konditionen. Unsere Kriterien für die Auswahl sind:

    • Preise der Finanzinstrumente (Kauf- und Verkaufspreise)
    • Gesamtkosten der Auftragsabwicklung und Kompetitivität
    • Geschwindigkeit der Auftragsabwicklung und Revisionsqualität
    • Wahrscheinlichkeit der Auftragsausführung
    • Praktikabilität elektronischer Abwicklungsplattformen
    • Qualität des elektronischen Datenaustausches sowie der sonstigen Serviceleistungen, die eine effiziente und optimale Zusammenarbeit zwischen Vermögensverwalter und der ausführenden Einrichtung im Interesse des Mandanten gewährleisten

Während der laufenden Geschäftsbeziehung wird fortwährend überwacht, ob die ausführenden Einrichtungen die Aufträge im Einklang mit ihren Ausführungsgrundsätzen ausführen. Einmal jährlich werden die Ausführungsgrundsätze der orderbeauftragten Abwicklungspartner auf Einhaltung der o.g. Kriterien überprüft, bei Bedarf Änderungen an der Auswahl vorgenommen.

b. Verbindungen, Interessenkonflikte und gemeinsame Eigentumsverhältnisse betreffend Banken bzw. Ausführungsplätze

Es bestehen keine engen Verbindungen, Interessenkonflikte und gemeinsame Eigentumsverhältnisse betreffend Banken bzw. Ausführungsplätzen.

c. Besondere Vereinbarungen mit Banken bzw. Ausführungsplätzen betreffend geleisteter oder erhaltener Zahlungen sowie erhaltener Abschläge, Rabatte oder sonstiger nicht-monetäre Leistungen

Es liegen keine besonderen Vereinbarungen mit Banken bzw. Ausführungsplätzen betreffend geleisteter oder erhaltender Zahlungen sowie erhaltener Abschläge, Rabatte oder sonstige nicht-monetärer Leistungen vor.

d. Hinzufügung, Streichung oder Austausch von Banken bzw. Ausführungsplätzen

In der Vermögensverwaltung wurden bei den ausgewählten Banken seit der letzten Feststellung keine Änderungen vorgenommen.

e. Erläuterung in den Ausführungsunterschieden, sofern der Portfoliomanager verschiedene Kundenkategorien unterschiedlich behandelt

„Privatkunden“ und „Professionelle Kunden“ werden gem. gesetzlicher Unterscheidungsnotwendigkeit in der Vermögensverwaltung gleich behandelt.

f. Erläuterung, sofern bei der Ausführung von Handelsentscheidungen auf Rechnung von Privatmandanten andere Kriterien als dem Kurs Vorrang gewährt wurden

Für Privatmandanten liegt der Schwerpunkt auf den ihnen entstehenden Gesamtkosten.

g. Erläuterung der Nutzung etwaiger Daten oder Werkzeuge im Zusammenhang mit der Ausführungsqualität, einschließlich der nach RTS 27 von den Handelsplätzen veröffentlichten Daten

Die efv GmbH setzt nachfolgende Verfahren und Methoden zur Analyse der Ausführungsqualität ein, um zu prüfen, ob für Mandanten das bestmögliche Ergebnis erzielt wurde:

  1. Kontrolle aller Weisungen hinsichtlich Ausführungskurs
  2. Halbjährliche Kontrolle einer repräsentativen Auswahl von Weisungen je abwickelnder Depotbank hinsichtlich Ausführungskurs und Schnelligkeit
  3. Jährliche Analyse von Kundenbeschwerden bezüglich der Ausführung der Bank
  4. Jährliche Prüfung der Kosten auf Marktkonformität

h. Erläuterung, sofern die Informationen eines Anbieters konsolidierter Datenticker (consolidated tape provider – CTP) genutzt werden

Ein konsolidierter Datenticker wird nicht genutzt.

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