Kontinuierliche Betreuung unserer Mandanten
Individuell unterschiedlicher Bedarf
Der Betreuungsbedarf der Mandanten kann höchst verschieden sein und sich auch von Jahr zu Jahr sehr unterschiedlich ergeben bzw. notwendig werden. Zwar gibt es einen laufenden Betreuungsbedarf bei nahezu jedem Mandanten – zum Beispiel Gesetzesänderungen, bei denen wir überprüfen, für wen Neuerungen wichtig oder interessant sind und wer für bestimmte Förderungsgrenzen in Frage kommt. Darüber hinaus gibt es aber auch zeitlich und personell höchst unterschiedlichen Betreuungsbedarf, der aber vielleicht nur für eine bestimmte Zeit nötig ist (Finanzierung und Aufbau eines Unternehmens, eine Baufinanzierung, erbschaftliche Auseinandersetzungen, Schenkungen, die Einrichtung einer betrieblichen Altersversorgung, die Begleitung einer Kapitalbeteiligung u.ä.).
Flexibles “Betreuungs-Modulsystem”
Unser “Betreuungs-Modulsystem” erlaubt es den unterschiedlichen Betreuungsbedarf unserer Mandanten in verschiedenen Kategorien und mit unterschiedlicher (fachlicher) Tiefe zu erfassen. Hier wird auch festgelegt, mit welchen Berufsträgern (Steuerberatern, Rechtsanwälten bzw. Notaren) und Kooperationspartnern zusammengearbeitet wird und für wen eine Entbindung von der Schweigepflicht erfolgen darf. Ein Betreuungsbedarf wird von Jahr zu Jahr flexibel und veränderbar festgelegt, damit weder der Mandant das Gefühl hat, für eine Leistung zu bezahlen, die er gar nicht abrufen musste, andererseits der Berater nicht in die Situation gerät, den tatsächlichen Beratungsbedarf völlig zu unterschätzen und dann gezwungen ist, stundenweise Nachforderungen zu stellen.
Planungssicherheit für beide Seiten
Eine jährliche Anpassung der Betreuungsverträge versetzt den Berater in die Lage, die dafür notwendige Logistik zu planen und entsprechend vorzuhalten, um nicht in zeitliche Probleme zu geraten, sondern jeweils termingerecht zu handeln. Letztlich geht es auch darum, Informationen jeweils bedarfsgerecht an Mandanten abzugeben. Durch die Einteilung in verschiedene Betreuungskategorien stellen wir sicher, dass jeder Mandant jeweils diejenigen Informationen erhält, die er entsprechend der Betreuungskategorie benötigt, andererseits er nicht mit Informationen versorgt (und vielleicht gelangweilt) wird, die für ihn völlig ohne Relevanz sind.
Dies spart Kosten und Zeit – Ihnen wie Ihrem Betreuer. Betreuungsverträge werden daher nach Kategorien (mit jeweils unterschiedlichen Modulen) angeboten. Sofern der Mandant die efv GmbH-Vermögensverwaltung in Anspruch nimmt, entfällt die Grundgebühr. Dies gilt für alle Betreuungsverträge.